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Beitragsordnung

Stand: 01.01.2008

Mitgliedsbeitrag

(1) Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus der Zugehörigkeit des Mitgliedes zur

  • Beitragsklasse (Es gibt derzeit Ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder)
  • Beitragsgruppe (Es gibt derzeit 3 Beitragsgruppen)

Beitragsklassen

I. Ordentliche Mitglieder

  • Betriebe mit eigener Milchverarbeitung
  • Betriebe mit einer im Aufbau befindlichen Milchverarbeitung

II. Fördermitglieder

  • Privatpersonen
  • Berater
  • Einzelhändler
  • Verbände
  • Organisationen/Institutionen
  • Fachschulen
  • Großhändler
  • Firmen

Beitragsgruppen

Die Mitglieder werden in 3 Beitragsgruppen eingestuft.

Fälligkeit und Zahlungsweise

(1) Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 1. Januar des Beitragsjahres fällig.

(2) Für neu eingetretene Mitglieder ist im 1. Beitragsjahr vom Eintrittsmonat für jeden Monat (einschließlich des Beitrittsmonats) 1/12 des Jahresbeitrages zu entrichten.

(3) Auf schriftlichen Antrag hin und in begründeten Fällen kann die Geschäftsstelle des VHM Ratenzahlungen oder Stundungen genehmigen. Die Genehmigung bezieht sich höchstens auf die Dauer von einem Jahr.

(4) Die Beitragszahlungen sind bargeldlos zu erbringen.

(5) Eine Kündigung hat zum 31.12. eines Beitragsjahres zu erfolgen. Der Beitrag ist für das laufene Jahr in voller Höhe zu entrichten.


Verband für handwerkliche Milchverarbeitung im ökologischen Landbau e.V.
Eschenweg 31, D-85354 Freising, Tel. 08161 / 787 36 03, Fax 08161 / 787 36 81