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Beitragsordnung
Stand: 01.01.2012
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Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus der Zugehörigkeit des Mitgliedes zur
- Beitragsklasse
(Es gibt derzeit Ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder)
- Beitragsgruppe
(Es gibt derzeit 3 Beitragsgruppen)
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Beitragsklassen
I. Ordentliche Mitglieder
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- Betriebe mit eigener Milchverarbeitung
- Betriebe mit einer im Aufbau befindlichen Milchverarbeitung
II. Fördermitglieder
- Mitarbeiter von VHM-Mitgliedsbetrieben
- Einzelhändler
- Verbände
- Organisationen/Institutionen
- Berater
- Privatpersonen
- Fachschulen
- Großhändler
- Firmen
Beitragsgruppen
Die Mitglieder werden in 3 Beitragsgruppen eingestuft.
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Beispiel
Bei einer Verarbeitungsmenge von 40.000 kg Milch / Jahr ergibt sich ein Jahresbeitrag von:
40.000×0,00437 Euro = 174,80 Euro
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Fälligkeit und Zahlungsweise
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- Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 1. Januar des Beitragsjahres fällig.
- Für neu eingetretene Mitglieder ist im 1. Beitragsjahr vom Eintrittsmonat für jeden Monat (einschließlich des Beitrittsmonats) 1/12 des Jahresbeitrages zu entrichten.
- Auf schriftlichen Antrag hin und in begründeten Fällen kann die Geschäftsstelle des VHM Ratenzahlungen oder Stundungen genehmigen. Die Genehmigung bezieht sich höchstens auf die Dauer von einem Jahr.
- Die Beitragszahlungen sind bargeldlos zu erbringen.
- Eine Kündigung hat zum 31.12. eines Beitragsjahres zu erfolgen. Der Beitrag ist für das laufene Jahr in voller Höhe zu entrichten.
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Beispiel
Beim Eintritt des Mitglieds zum 20. Mai (8 Monate im 1. Beitrittsjahr) und einer Verarbeitungsmenge von 40.000 kg Milch / Jahr ergibt sich im Eintrittsjahr ein Jahresbeitrag von:
40.000×0,00437 Euro = 174,80 Euro
174,80 Euro x 8/12 = 116,53 Euro
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