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Satzungsänderung vom 14.12.2004
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Durch die von der Mitgliederversammlung beschlossene Satzungsänderung werden einige Passagen gestrichen (durchgestrichen) sowie ergänzt (fett).
§ 9 – Die Mitgliederversammlung
4. Die Mitgliederversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen.
wird wie folgt geändert:
4. Die Mitgliederversammlung ist per Brief, Fax oder Email unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von mindestens zwei Wochen einzuberufen.
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Änderungsgründe
- Einladung zur Mitgliederversammlung soll nicht nur auf dem Postweg, sondern per Brief, Fax oder E-Mail möglich sein.
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