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Gefährdungsbeurteilung

Muster für die handwerkliche Milchverarbeitung

Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 5 Abs.1) ist der Arbeitgeber gefordert, alle möglichen Gefährdungen von Gesundheit und Sicherheit, die mit der Arbeit der Beschäftigten verbunden sind, zu beurteilen und festzulegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dabei sind Stand der Technik, der Arbeitsmedizin, der Hygiene und sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Der Arbeitgeber muss über aktuelle Unterlagen verfügen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Maßnahmen des Arbeitsschutzes und das Ergebnis ihrer Überprüfung ersichtlich sind (§ 6 Abs.1 ArbSchG).

Die Ermittlung von Gefährdungen und Belastungen bezieht sich auf die Tätigkeiten der Beschäftigten in den einzelnen Arbeitsbereichen. Dazu sind Betriebsbegehungen durchzuführen, Arbeitsabläufe zu analysieren, Unfälle, Beinaheunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen auszuwerten.

Die Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen am Arbeitsplatz ist keine einmalige Angelegenheit; sie ist z. B. zu wiederholen, wenn neue Maschinen in Betrieb genommen werden, wenn neue Arbeitsstoffe eingesetzt werden oder nach Arbeitsunfällen, zumindest in Teilbereichen.

Zu jeder Gefährdungsbeurteilung gehören Pflichtbausteine und Wahlmodule. Letztere beziehen sich auf den jeweiligen Arbeitsbereich (z.B. Milchverarbeitung) und müssen individuell angepasst werden.

Pflichtmodule

Die Pflichtmodule sind Formvorlagen, die bei der Berufgenossenschaft als bearbeitbare Excel-Tabellen angefragt werden können. Sie müssen nur noch ausgefüllt werden. Einen Leitfaden mit den Vorlagen finden Sie nebenstehend zum Herunterladen.

  • Bauliche Anlagen – Allgemein
  • Biostoffe
  • Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
  • Gefahrstoffe
  • Lärm und Vibration

Wahlmodule – Allgemeiner Bereich

In den Wahlmodulen werden nur die Arbeitsgebiete ausgewählt, welche im Betrieb vorhanden sind. Das Formblatt „Auswahl der Module zur Gefährdungsbeurteilung“ ist hierfür in einem ersten Schritt auszufüllen.

Einige Arbeitsgebiete können in jedem Betrieb vorkommen und sind nicht einer bestimmten Branche zugeordnet. Sofern folgende Arbeitsbereiche in Ihrem Unternehmen vorkommen, finden Sie Vorlagen im nebenstehenden Dokument:

  • Abbrucharbeiten
  • Bauarbeiten
  • Bürotätigkeiten
  • Holzbearbeitung
  • Saisonarbeit
  • Verkaufsstände im Freien
  • Winterdienst
  • Werkstattarbeiten.

Wahlmodule – Betriebsspezifischer Bereich

Für das Arbeitsgebiet der handwerklichen Milchverarbeitung gibt es bisher keine Vorlagen. Der VHM hat daher ein Muster erstellt, dass allgemein auf die Arbeitsbereiche in der Käserei zutrifft. Jeder Betrieb sollte anhand seiner Gegebenheiten und Produkte diese Vorlage entsprechend abändern oder ergänzen.

Zunächst sollte man sich einen Überblick über die Arbeitsbereiche in der Käserei verschaffen. Folgende Einteilung wäre denkbar:

  • Produktion (mit Milchtransport/-anlieferung, Reinigung)
  • Lager, Verpackung, Versand
  • Verwaltung
  • Sonstige Arbeitsbereiche (z.B. Café, Hofladen, Marktstand)

Anschließend werden die Tätigkeiten in den einzelnen Arbeitsbereichen erfasst, bei denen eine Gefährdung möglich ist, u.a. Umgang mit Maschinen, Geräten und sonstigen Arbeitsmitteln. Das Risiko der Gefährdung im eigenen Betrieb wird jeweils mit gering, mittel, hoch (oder: 1, 2, 3) bewertet und mögliche Schutzmaßnahmen aufgeführt. Zu protokollieren sind schließlich welche Maßnahmen wann getroffen wurden und wer für deren Ausführung und Überprüfung verantwortlich ist. Am übersichtlichsten lässt sich dies in tabellarischer Form festhalten.

Quelle: www.milchhandwerk.info

Alternativ kann man auch den folgenden Gefährdungskategorien Tätigkeiten zuordnen und entsprechende Schutzmaßnahmen protokollieren:

Vorlage für die Milchverarbeitung

Eine Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung in der Milchverarbeitung finden Sie nebenstehend.

Diese ist nur in Zusammenhang mit den oben genannten Pflichtmodulen vollständig, da sie auf allgemeine Gefährdungen, wie sie in den Pflichtmodulen bereits erfasst sind, nicht noch einmal eingeht. Da jede Käserei anders aufgebaut ist und je nach Produktionsprozess einzelne Tätigkeiten entfallen oder hinzukommen, muss die Vorlage an die individuellen Gegebenheit angepasst werden.

Hinweise zum Erstellen der Gefährdungsbeurteilung

Besprechen Sie mir Ihren Mitarbeitern, welche Lösungen praktikabel sind, z.B. wenn es um das Heben und Tragen von schweren Arbeitsmitteln geht.

Wenn Sie einzelne Tätigkeiten an die Erfordernisse des Arbeitsschutzes anpassen, sollten Sie darauf achten, dass keine Hygienekriterien verletzt werden (z.B. bei Verwenden eines Rollwagens darf dieser die Käserei nicht verlassen).