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Montag, 12.06.2023
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Montag, 12.06.2023
2. Treffen der VHM-Projektgruppe "Leitlinie GHP"

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Beitragsordnung

Stand: 01.01.2022

Mitgliedsbeitrag

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ergibt sich aus:

  • der Beitragsklasse
    (Es gibt derzeit Ordentliche Mitglieder und Fördermitglieder)
  • der Beitragsgruppe
    (Es gibt derzeit 3 Beitragsgruppen)
  • der Milchmenge, die im Vorjahr verarbeitet wurde
    (gilt nur für Ordentliche Mitglieder der Beitragsgruppe II; der Beitragsfaktor pro Liter Verarbeitungsmilch liegt aktuell bei 0,00553 € netto.)

Beitragsklassen

I. Ordentliche Mitglieder

  • Betriebe mit eigener Milchverarbeitung
  • Betriebe mit einer im Aufbau befindlichen Milchverarbeitung

II. Fördermitglieder

  • Mitarbeiter von VHM-Mitgliedsbetrieben
  • Einzelhändler
  • Verbände
  • Organisationen/Institutionen
  • Berater
  • Privatpersonen
  • Fachschulen
  • Großhändler
  • Firmen

Beitragsgruppen

Die Mitglieder werden in 3 Beitragsgruppen eingestuft.

Alle Preisangaben verstehen sich als Nettopreise.

Fälligkeit und Zahlungsweise

  1. Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 01. Januar des Beitragsjahres fällig.
  2. Für neu eingetretene Mitglieder ist im 1. Beitragsjahr vom Eintrittsmonat für jeden Monat (einschließlich des Beitrittsmonats) 1/12 des Jahresbeitrages zu entrichten.
  3. Auf schriftlichen Antrag hin und in begründeten Fällen kann die Geschäftsstelle des VHM Ratenzahlungen oder Stundungen genehmigen. Die Genehmigung bezieht sich höchstens auf die Dauer von einem Jahr.
  4. Die Beitragszahlungen sind bargeldlos zu erbringen.
  5. Die Mitgliedschaft erlischt durch freiwilligen Austritt. Dieser hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verband mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres zu erfolgen.